Recht so. Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Alles was Recht ist. Damit unsere Zusammenarbeit auf allen Ebenen abgesichert ist, informieren Sie sich hier in Ruhe über meine geltenden Geschäftsbedingungen.


1.     Vertragsgegenstand und Auftragserteilung

1.1    Vertragsgegenstand ist das Erstellen von Texten und Konzepten, sowohl für gewerbliche als auch private Zwecke jeder Art zwischen der Auftragnehmerin (nachfolgend auch AN genannt) und dem Auftraggeber (nachstehend auch AG genannt). Der Vertrag umfasst sowohl werk-, als auch dienstvertragliche Elemente, wird jedoch im Wesentlichen durch Gestaltungsfreiheit der AN bestimmt.
1.2    Die AN erstellt dem AG auf Grundlage der überlassenen Informationen ein verbindliches Angebot.
1.3    Mit der schriftlichen Annahme des Angebots gilt der Auftrag als rechtsverbindlich erteilt. Der AG kann die Annahme des Angebots in Form einer Auftragsbestätigung sowohl schriftlich (postalisch) als auch per E-Mail erklären.
1.4    Alle Angebote, Aufträge oder sonstigen Tätigkeiten erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB, es sei denn, dass die Parteien ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbaren.
1.5    Bei länger andauernden Geschäftsbeziehungen gelten die AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses wirksam in den Vertrag mit einbezogen worden sind, fort


2.      Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1    Die Texte und Konzepte der AN dürfen ohne deren ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die AN, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.
2.2    Die AN überträgt dem AG die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen AN und AG. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung über.
2.3    Die AN hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheberin genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die AN zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100 % der vereinbarten bzw. üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Weist der AG nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadensersatzes entsprechend anzupassen.
2.4    Vorschläge des AG oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.


3.     Vergütung

3.1    Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die AN für den AG erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
3.2    Die Vergütung erfolgt auf Grundlage der aktuell durch AN ausgeschriebenen Preisliste bzw. auf Basis des aktuell durch AN ausgeschriebenen Stundensatzes, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 2.) abgegolten.
3.3    Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die AN berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der AN bleibt hiervon unberührt.


4.    Fälligkeit der Vergütung

4.1    Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar.
4.2    Eine vereinbarte Anzahlung wird mit der Auftragserteilung zur Zahlung fällig. Die Anzahlung wird mit 20 % vom Auftragshonorar bemessen. Der AG erhält eine Rechnung über die Anzahlung.
4.3    Die AN ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4.4    Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen.


5.     Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1    Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach Zeitaufwand entsprechend dem aktuell gültigen Stundensatz gesondert berechnet.
5.2    Die AN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des AG zu bestellen. Der AG erteilt hierzu der AN die entsprechende Vollmacht.
5.3    Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der AN abgeschlossen werden, verpflichtet sich der AG die AN im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
5.4    Für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem AG abgestimmt sind, hat der AG die Fahrtkosten sowie Spesen für Unterkunft und Verpflegung zu erstatten.


6.     Eigentumsvorbehalt

6.1    An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
6.2    Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des AG.

 

7.     Belegexemplare und Korrekturmuster

7.1    Ist eine Vervielfältigung vorgesehen, sind der AN rechtzeitig vor Druckbeginn Korrekturmuster vorzulegen.
7.2    Werden Texte von der AN vervielfältigt, stehen der AN drei einwandfreie Belege unentgeltlich zur Verfügung. AN ist dazu berechtigt, diese Muster oder Teile dieser zum Zwecke der Eigenwerbung, auch als Referenz auf der eigenen Website sowie durch Einbindung auf persönlichen Social-Media-Profilen von AN zu verwenden.

8.     Haftung

8.1    Die AN haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, elektronischen Speichermedien, elektronische Kleingeräte wie Smartphone, Mobiltelefon, Tablet-PC nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8.2    Die AN verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8.3    Sofern die AN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der AN. Die AN haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, für die die AN auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
8.4    Die AN lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom AG auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den AG über.
8.5    Die AN übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.
8.6    Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der AN geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der AN beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der AN oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


9.     Abnahme

9.1    Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der AG sie in irgendeiner Weise verwendet, die Vergütung vollständig bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt die Abnahme nicht auf die vorgenannte Weise, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen der AN nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben bzw. abgenommen.
9.2    Unwesentliche Abweichungen berechtigen den AG nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig wie neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Seiten des AG, die nach Auftragserteilung erfolgen und nicht umgehend an die AN kommuniziert werden.


10.     Freiheit der Gestaltung

10.1    Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der AG nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die AN behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
10.2     Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der AG zu vertreten hat, so
        kann die AN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder
        grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die
        Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
10.3     Der AG versichert, dass er zur Verwendung aller der AN übergebenen Vorlagen berechtigt
 ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er
 entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der AG die AN
 von sämtlichen Ersatzansprüchen Dritter frei.

11.     Schlussbestimmungen, Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist der Sitz der AN.
11.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen
        Bestimmungen nicht.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand ist   
        Günzburg.

 


Günzburg, November 2020